Seit April 2012 ist eine neue Fassung der DIN 14675 erschienen.

Augenscheinlich erkennbar ist der gewachsene Umfang des Werkes.
Durch die Aufnahme der bisher zusätzlichen Anhänge Teile A1- A3, ist die DIN 14675 nun als Gesamtwerk zu beziehen.

Die neuen Teile sind zum Teil komplett eingearbeitet, aber auch in gewisser Weise auch angepasst worden.

Änderungen gab es zum Beispiel im Anhang H, Neuerung im Bereich des Anhang F sowie Erläuteungen im Anhang E bezüglich der Verantwortlichkeiten.
Weitere Ergänzungen sind ebenfalls im Anhang B hinsichtlich der Ansteuerung und Schnittstellen von BMS und anderen Systemen zu finden.

Auch im Bereich der Instandhaltung wurde einiges ergänzt und zugefügt, so dass nun auch dem Betreiber wesentlich mehr Verantwortung zugewiesen wurde.
Einige Teile in der neuen NORM wird man im Vergleich zur alten DIN 14675 aus dem Jahr 2003-11 nicht mehr finden.

Für die neue Norm gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2013

Grundsätzlich ist, ausgehend von der Norm, nun auch eine Zertifizierung für den Bereich der Sprachalarmierung vorzuweisen.
Diese ist nicht kombiniert mit der allgemeinen Zulassung nach DIN 14675 für Brandmeldeanlagen.

Entsprechende Anerkennungsstellen sind hierzu jedoch noch nicht bekannt.

Näheres werden wir hierzu zum entsprechenden Zeitpunkt veröffentlichen.

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