Seit November 2017 existieren nun auch Entscheidungshilfen zur Umsetzung der BbgBO:2016 im Land Brandenburg.

Damit wird länderspezifisch auf die Besonderheiten der Landesbauordnung eingegangen.

 

Sie sollen den Bauaufsichtsbehörden und den am Bau Beteiligten die Anwendung der BbgBO erleichtern, sind dahingehend aber nicht bindend.

Vielmehr handelt es sich um eine Empfehlung der obersten Bauaufsichtsbehörde an die unteren Bauaufsichtbehörden zum Vollzug.

 

Nichtsdestotrotz finden sich hier sehr informative Vorgaben und Ansätze für die Beurteilung von Bauvorhaben im Detail.

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.