Das Land Niedersachsen hat jetzt die Durchführungsverordnung zur im April 2012 bekannt gemachten neuen NBauO veröffentlicht.

Unter dem § 30 finden sich nun auch weiterhin die Anforderungen zur Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen.
Es ist damit festzustellen, dass Niedersachsen weiterhin keine eigenen Prüfverordnungen veröffentlicht.

Im § 30 wurden die zu prüfenden Sonderbauten neu beschrieben und erkennbar erweitert.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass weiterhin die Ausführungen der Baugenehmigungen in Verbindung mit den umzusetzenden Brandschutzkonzepten ausschlaggebend sind, so dass auch Anlagen in Sonderbauten prüfpflichtig sein können, welche nicht in der Auflistung aufgeführt sind.

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